Wissen
Fotogenehmigung und Hausrecht auf Messen
Wer auf einer Messe fotografieren darf, wo die Regeln stehen und was vor dem Messetag zu klären ist.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Regeln der jeweiligen Messe.
Wer das Hausrecht hat
Auf dem Messegelände übt die Messegesellschaft bzw. der Veranstalter das Hausrecht aus. Was fotografiert werden darf, legen Teilnahmebedingungen, technische Richtlinien und die Hausordnung fest — und die unterscheiden sich von Messe zu Messe.
Was typischerweise geregelt ist
- Eigener Stand — Aussteller dürfen ihren Stand in der Regel fotografieren lassen.
- Externe Fotografen — müssen sich häufig registrieren oder akkreditieren; manche Messegesellschaften erheben dafür Gebühren.
- Hallengänge und fremde Stände — Aufnahmen fremder Stände und Exponate sind oft nur mit Zustimmung des jeweiligen Ausstellers erlaubt.
- Vor Einlass — Zugang vor Öffnung ist in der Regel nur mit Aussteller- oder Aufbauausweis möglich.
Wo die Regeln stehen
In den Unterlagen für Aussteller: Teilnahmebedingungen, technische Richtlinien, Hausordnung, oft gebündelt im Online-Serviceportal der Messe. Wenn dort nichts zu Fotografen steht, beantwortet der Aussteller-Service die Frage verbindlich.
Was wir vorher klären
Im Briefing gehen wir mit euch durch, ob eine Registrierung nötig ist, ob Gebühren anfallen, ab wann wir in die Halle dürfen und welche Bereiche tabu sind. Dafür brauchen wir Messe, Halle und Standnummer.
FAQ
Häufige Fragen
Braucht man auf einer Messe eine Fotogenehmigung?
Für Aufnahmen am eigenen Stand in der Regel nicht über die Anmeldung hinaus. Für externe Fotografen und für Aufnahmen in den Hallengängen verlangen viele Messegesellschaften eine Registrierung oder Akkreditierung, teils gegen Gebühr. Maßgeblich sind die Regeln der jeweiligen Messe.
Darf man fremde Messestände fotografieren?
Oft nicht ohne Zustimmung. Viele Hausordnungen untersagen Aufnahmen fremder Stände und Exponate ohne Einwilligung des Ausstellers, und Standgestaltung wie Exponate können zusätzlich urheberrechtlich geschützt sein.
Welche Messe steht an?
Schickt uns Messe, Halle, Standnummer und Termin — daraus machen wir ein schriftliches Angebot.